BEGRIFF #39

Ressortprinzip

Der verfassungsrechtliche Grundsatz, nach dem Bundesminister ihre Geschäftsbereiche innerhalb der Richtlinien des Kanzlers selbstständig und eigenverantwortlich leiten. Das Ressortprinzip verteilt Verantwortung und verhindert, dass jede Detailfrage im Kanzleramt endet. Politisch wird es besonders interessant, wenn Minister und Regierungschef unterschiedliche Vorstellungen davon entwickeln, wie weit „selbstständig“ innerhalb gemeinsamer Politik reicht.

Noch so ein Begriff