BEGRIFF #5

Kabinettsbeschluss

Eine formelle Entscheidung der Bundesregierung als Kollegialorgan. Der Begriff klingt endgültig, obwohl ein Kabinettsbeschluss häufig erst der Anfang des parlamentarischen Verfahrens ist. Gesetzentwürfe werden danach dem Bundestag und gegebenenfalls dem Bundesrat vorgelegt. Politisch eignet sich der Beschluss trotzdem gut für Schlagzeilen: Die Regierung „hat beschlossen“, auch wenn andere anschließend noch sehr ausführlich mitbeschließen dürfen.

Noch so ein Begriff