BEGRIFF #91

Bedarfsgemeinschaft

Ein Begriff aus dem Sozialrecht für Personen, die in einem Haushalt wirtschaftlich so miteinander verbunden sind, dass Einkommen und Vermögen bei bestimmten Leistungen gemeinsam berücksichtigt werden. „Bedarfsgemeinschaft“ klingt nach solidarischer Einheit, entsteht aber nicht aus romantischer Selbstbeschreibung, sondern aus Leistungsrecht. Wer mit wem Bedarf teilt, kann für das zuständige Amt erheblich wichtiger sein als für die Betroffenen.

Noch so ein Begriff