BEGRIFF #194
Belastungsgrenze
Die Behauptung, ein Staat, eine Kommune oder Gesellschaft könne weitere Belastungen nur noch begrenzt aufnehmen, etwa bei Migration, Sozialausgaben oder Infrastruktur. Das Bild stammt aus Materialkunde und suggeriert einen objektiven Punkt, an dem etwas bricht. Gesellschaften besitzen jedoch keine genormte maximale Traglast. Kapazitäten sind real, ihre politische „Grenze“ bleibt trotzdem eine Entscheidung und Prognose.