BEGRIFF #128

Eingriffsverwaltung

Der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Gebote, Verbote oder andere belastende Maßnahmen in Rechte von Bürgern eingreift. Der Fachbegriff ist bemerkenswert offen: Hier wird tatsächlich eingegriffen. Gerade deshalb ist er sprachlich fast erfrischend im Vergleich zu weicheren Formeln wie „Maßnahme“. Verwaltung kann also sehr wohl direkt reden, wenn sie unter sich ist.

Noch so ein Begriff