BEGRIFF #128
Eingriffsverwaltung
Der Teil der öffentlichen Verwaltung, der durch Gebote, Verbote oder andere belastende Maßnahmen in Rechte von Bürgern eingreift. Der Fachbegriff ist bemerkenswert offen: Hier wird tatsächlich eingegriffen. Gerade deshalb ist er sprachlich fast erfrischend im Vergleich zu weicheren Formeln wie „Maßnahme“. Verwaltung kann also sehr wohl direkt reden, wenn sie unter sich ist.