BEGRIFF #133
Experimentierklausel
Eine Vorschrift, die zeitlich oder räumlich begrenzte Abweichungen von bestehenden Regeln erlaubt, um neue Verfahren oder Modelle zu testen. Der Begriff klingt nach Labor und Lernbereitschaft. Politisch kann er Innovation ermöglichen, aber auch heikle Deregulierung zunächst als Versuch verpacken. Experimente wirken harmloser, solange niemand erwähnt, dass die Versuchsanordnung aus echten Menschen und echten Rechtsfolgen besteht.