BEGRIFF #61
Finanzierungsvorbehalt
Der Hinweis, dass eine geplante Maßnahme nur umgesetzt werden kann, wenn ausreichende Haushaltsmittel verfügbar oder bewilligt sind. Das ist fiskalisch vernünftig und politisch sehr praktisch: Ein Ziel kann beschlossen werden, ohne dass bereits Geld dafür existiert. Der Finanzierungsvorbehalt ist gewissermaßen das Kleingedruckte unter großen Versprechen. Inhaltlich ja, finanziell schauen wir später.