BEGRIFF #7
Fraktionszwang
Die meist abwertende Bezeichnung für starken politischen Druck auf Abgeordnete, bei Abstimmungen der Linie ihrer Fraktion zu folgen. Einen rechtlichen Fraktionszwang darf es wegen des freien Mandats nicht geben. Politischer Druck, Loyalität und die Aussicht auf Karriere oder Ärger existieren trotzdem. Das Wort wird deshalb gern verwendet, wenn Fraktionsdisziplin nicht mehr nach freiwilliger Gemeinsamkeit aussieht.