BEGRIFF #199

Gefahrenabwehr

Staatliche Maßnahmen zur Verhinderung oder Beendigung konkreter Gefahren für öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Der Begriff ist juristisch-technisch und umfasst je nach Rechtsgrundlage sehr unterschiedliche Eingriffe. „Abwehr“ richtet den Blick auf die Gefahr, nicht auf den Eingriff. Das ist logisch, aber sprachlich wirksam: Wer eine Maßnahme kritisiert, scheint schnell weniger gegen die Gefahr zu tun als gegen ihre Abwehr.

Noch so ein Begriff