BEGRIFF #36
Geschäftsgrundlage
Eine Formulierung für politische Voraussetzungen, unter denen eine Zusammenarbeit oder Vereinbarung überhaupt fortbestehen kann. Wird etwas zur „Geschäftsgrundlage“ erklärt, klingt der Konflikt plötzlich weniger nach Politik als nach Vertragsrecht. Das erhöht den Ernstgrad beträchtlich. Koalitionen sind allerdings keine GmbHs, und ihre Geschäftsgrundlage lässt sich politisch bemerkenswert flexibel neu auslegen.