BEGRIFF #282
Gestaltungsanspruch
Der Anspruch einer Partei, Regierung oder Person, politische Entwicklung aktiv prägen und nicht bloß verwalten zu wollen. Das klingt ambitioniert und positiv. „Gestalten“ ist eines jener politischen Verben, gegen die kaum jemand das Gegenteil fordert. Welche Richtung, Mittel und Interessen hinter dem Anspruch stehen, erfährt man erst im Programm. Der Anspruch selbst ist schon einmal sehr schön aktiv.