BEGRIFF #326
Interessenvertretung
Der Versuch von Organisationen oder Gruppen, politische Entscheidungen im Sinne ihrer Mitglieder oder Anliegen zu beeinflussen. Der Begriff ist nüchtern und demokratisch anschlussfähig. Im Unterschied zu „Lobbyismus“ trägt er kaum Verdachtsmoment mit sich. Inhaltlich kann beides dasselbe Büro, denselben Termin und denselben Gesetzentwurf betreffen.