BEGRIFF #41
Kanzlermehrheit
Die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also nicht bloß der abgegebenen Stimmen. Sie wird insbesondere für die Wahl des Bundeskanzlers und bestimmte andere Entscheidungen benötigt. Der Begriff verbindet Verfassungsarithmetik mit einem Amt und klingt dadurch politischer als „absolute Mehrheit“. Am Ende bleibt es trotzdem Mathematik: leere Sitze können bei einer Kanzlermehrheit erstaunlich präsent sein.