BEGRIFF #3

Kanzlerwort

Die öffentliche Zusage des Bundeskanzlers, für ein bestimmtes Ergebnis persönlich einzustehen. Ein „Kanzlerwort“ ist kein eigener Rechtsakt und besitzt keine magische Verfassungswirkung. Politisch soll es aber maximale Verbindlichkeit signalisieren: Wenn schon das Wort des Regierungschefs nichts mehr gilt, wird es unangenehm. Das Amt leiht dem Satz also etwas zusätzliche Schwerkraft.

Noch so ein Begriff