BEGRIFF #1

Koalitionsvertrag

Eine politische Arbeitsvereinbarung zwischen Parteien, die gemeinsam regieren wollen. Der Koalitionsvertrag ist rechtlich kein Gesetz, politisch aber oft erstaunlich verbindlich: Er legt Projekte, Kompromisse und rote Linien für Jahre fest. Später eignet er sich hervorragend als Schiedsrichter. Was darin steht, gilt als vereinbart. Was nicht darin steht, wird gern zur überraschenden Zumutung erklärt.

Noch so ein Begriff