BEGRIFF #248

Kritische Infrastruktur

Einrichtungen und Systeme, deren Ausfall erhebliche Folgen für Staat und Gesellschaft hätte, etwa Energie, Wasser, Kommunikation, Gesundheit oder Verkehr. Der Begriff ist in Sicherheitsrecht und Krisenvorsorge etabliert. „Kritisch“ meint hier unverzichtbar, nicht problematisch. Politisch wächst die Kategorie dennoch gern, denn wer als kritische Infrastruktur gilt, erhält besondere Aufmerksamkeit, Pflichten und gelegentlich Fördergeld.

Noch so ein Begriff