BEGRIFF #20
Länderkammer
Eine gebräuchliche Bezeichnung für den Bundesrat, in dem die Regierungen der Länder an Bundesgesetzgebung und Verwaltung mitwirken. „Kammer“ klingt nach zweitem Parlamentshaus, ist aber nur bedingt passend: Mitglieder werden nicht direkt gewählt, sondern von Landesregierungen entsandt. Der Begriff macht den deutschen Föderalismus etwas übersichtlicher, als seine Zustimmungs- und Einspruchsrechte tatsächlich sind.