BEGRIFF #132
Länderöffnungsklausel
Eine gesetzliche Regel, die den Ländern erlaubt, von einer bundesweiten Vorgabe abzuweichen oder eigene Regelungen zu treffen. Das kann föderale Unterschiede ermöglichen, macht Recht aber auch uneinheitlicher. „Öffnung“ klingt nach zusätzlicher Freiheit. Für Bürger und Unternehmen kann dieselbe Klausel bedeuten, dass hinter der nächsten Landesgrenze plötzlich andere Regeln gelten.