BEGRIFF #81

Lohnnebenkosten

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und weitere gesetzliche Kosten, die zusätzlich zum Bruttolohn anfallen. Der Begriff rahmt Sozialbeiträge als „Neben“-Kosten der Arbeit und wird häufig verwendet, wenn ihre Senkung gefordert wird. Für Beschäftigte finanzieren dieselben Beträge Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ob etwas Nebenkosten oder soziale Sicherung heißt, hängt angenehm stark von der Blickrichtung ab.

Noch so ein Begriff