BEGRIFF #346

Mitbestimmung

Die Beteiligung von Beschäftigten oder ihren Vertretungen an betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungen. Der Begriff trägt demokratische Sprache in die Arbeitswelt und ist deshalb stark positiv besetzt. Wie weit die Mitbestimmung tatsächlich reicht, hängt von gesetzlichen und betrieblichen Strukturen ab. „Mitbestimmen“ kann von echter Entscheidungsmacht bis zu einem sehr gut dokumentierten Gespräch reichen.

Noch so ein Begriff