BEGRIFF #102
Mitwirkungspflicht
Eine rechtliche Pflicht von Leistungsberechtigten, bei der Feststellung oder Durchführung eines Anspruchs mitzuwirken, etwa Unterlagen vorzulegen oder Änderungen mitzuteilen. Der Begriff klingt partnerschaftlicher als Kontrolle, bezeichnet aber eine echte Voraussetzung staatlicher Leistungen. Wer nicht ausreichend mitwirkt, kann Nachteile haben. Kooperation ist hier also durchaus freiwillig, solange man die Folgen der Alternative mitdenkt.