BEGRIFF #247

Planungsrecht

Die Gesamtheit rechtlicher Regeln, nach denen Bau- und Infrastrukturvorhaben geplant, geprüft und zugelassen werden. Der Begriff ist fachlich neutral, wird politisch aber häufig als Synonym für Langsamkeit und Komplexität behandelt. Planungsrecht schützt zugleich Beteiligung, Umwelt und Eigentum. Wer es „vereinfachen“ möchte, sollte deshalb genauer sagen, welche Prüfung künftig schneller oder kleiner werden soll.

Noch so ein Begriff