BEGRIFF #130
Referentenentwurf
Ein erster Gesetzentwurf, der von einem Ministerium auf Fachebene erarbeitet wird, bevor er nach weiterer Abstimmung zum Regierungsentwurf werden kann. Der Name klingt nach dem Werk einzelner Referenten, tatsächlich steckt meist ein ganzer Apparat dahinter. Politisch ist diese frühe Fassung interessant, weil man dort gelegentlich noch erkennt, was später in der Ressortabstimmung höflich verschwunden ist.