BEGRIFF #223
Rüstungsfähigkeit
Die Fähigkeit eines Staates oder seiner Industrie, ausreichend militärische Ausrüstung, Munition und Systeme bereitzustellen. Der Begriff verschiebt die Debatte von einzelnen Waffen auf Produktions- und Beschaffungsstrukturen. „Fähigkeit“ klingt funktional statt martialisch. Politisch kann damit langfristige Aufrüstung als nüchterne Kapazitätsfrage erscheinen. Fabriken bleiben dadurch allerdings Fabriken, auch wenn sie nur die Fähigkeit herstellen.