BEGRIFF #43

Schuldenbremse

Eine verfassungsrechtliche Begrenzung der strukturellen Neuverschuldung von Bund und Ländern. Der Begriff rahmt Schulden wie ein Fahrzeug, das ohne technische Vorrichtung davonrollen würde. Tatsächlich handelt es sich um eine politische und rechtliche Fiskalregel mit Ausnahmen. „Bremse“ klingt trotzdem überzeugend: Wer sie lösen möchte, muss sprachlich erst einmal erklären, warum Beschleunigung gerade vernünftig sein soll.

Noch so ein Begriff