BEGRIFF #191

Sichere Herkunftsstaaten

Staaten, bei denen der Gesetzgeber grundsätzlich davon ausgeht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, wobei individuelle Widerlegung möglich bleibt. Die Einstufung beschleunigt bestimmte Asylverfahren. „Sicher“ klingt absoluter, als die juristische Vermutung tatsächlich ist. Ein Land kann auf der Liste stehen und ein einzelner Mensch trotzdem schutzberechtigt sein.

Noch so ein Begriff