BEGRIFF #347

Sozialplan

Eine Vereinbarung, die wirtschaftliche Nachteile für Beschäftigte bei betrieblichen Veränderungen abmildern soll, etwa durch Abfindungen. Der Name klingt, als würde der Umbau selbst sozial geplant. Tatsächlich regelt er meist die Folgen einer bereits getroffenen wirtschaftlichen Entscheidung. Der Arbeitsplatz verschwindet also nicht weniger, aber immerhin mit Tabellenblatt und Verfahren.

Noch so ein Begriff