BEGRIFF #340

Streikrecht

Das Recht von Beschäftigten, zur Durchsetzung tariflicher Ziele gemeinsam die Arbeit niederzulegen. In politischen Debatten wird der Begriff häufig als demokratische oder soziale Errungenschaft verteidigt. Sobald konkrete Streiks Verkehr, Betreuung oder Versorgung treffen, begegnet ihm allerdings schnell das „Interesse der Allgemeinheit“.

Noch so ein Begriff