BEGRIFF #345
Tarifkompromiss
Eine Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern nach Tarifverhandlungen. „Kompromiss“ signalisiert, dass beide Seiten nachgegeben haben und das Ergebnis daher vernünftig sein müsse. Das kann stimmen, ist aber kein Naturgesetz. Auch ungleiche Machtverhältnisse produzieren Kompromisse. Das Wort beschreibt zunächst nur, dass der Konflikt beendet wurde.