BEGRIFF #131

Verbändeanhörung

Die Beteiligung von Verbänden und anderen betroffenen Organisationen an der Vorbereitung von Gesetzen oder Verordnungen. Sie kann Fachwissen liefern und praktische Folgen sichtbar machen. Gleichzeitig erhalten organisierte Interessen damit privilegierten Zugang zum Gesetzgebungsprozess. „Anhörung“ klingt passiv: Der Staat hört zu. Verbände haben allerdings meistens ziemlich genaue Vorstellungen davon, was er anschließend gehört haben sollte.

Noch so ein Begriff