BEGRIFF #329
Verbandsklage
Ein Klagerecht, mit dem bestimmte anerkannte Verbände gerichtliche Verfahren führen können, ohne selbst unmittelbar betroffen zu sein. Der Begriff verschiebt individuelle Rechtsdurchsetzung hin zu organisierter Interessenvertretung. Befürworter sehen darin wirksameren Schutz gemeinsamer Güter, Kritiker zusätzlichen Einfluss von Verbänden. Das Wort selbst klingt erfreulich technisch.