#parlament
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Aktuelle StundeEin kurzfristig ansetzbares Debattenformat im Bundestag zu einem Thema von aktuellem allgemeinem Interesse. Die „Stunde“ dauert nach parlamentarischen Regeln tatsächlich ungefähr eine Stunde, was in der Politik fast schon bemerkenswerte begriffliche Genauigkeit ist. Entscheidungen werden dabei normalerweise nicht getroffen. Dafür bekommt das Parlament Gelegenheit, öffentlich zu streiten, bevor die Nachrichtensendung beginnt.
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EntschließungsantragEin parlamentarischer Antrag, mit dem das Parlament eine politische Auffassung oder Forderung formuliert, ohne damit unmittelbar ein Gesetz zu ändern. Entschließungsanträge begleiten häufig Gesetzgebung oder Debatten. Sie können politisch wichtig sein, rechtlich bleiben sie meist unverbindlich. Eine elegante Konstruktion: Das Parlament kann sehr deutlich etwas wollen, ohne dass daraus automatisch jemand etwas tun muss.
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FraktionsdisziplinDie Erwartung, dass Abgeordnete einer Fraktion bei wichtigen Abstimmungen möglichst geschlossen auftreten. Sie erleichtert Regieren und macht Mehrheiten berechenbar, steht aber in einem reizvollen Spannungsverhältnis zum freien Mandat. „Disziplin“ klingt immerhin ehrlicher als völlige spontane Übereinstimmung. In ausgewählten Gewissensfragen darf die parlamentarische Individualität dann offiziell wieder aus dem Schrank.
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FraktionszwangDie meist abwertende Bezeichnung für starken politischen Druck auf Abgeordnete, bei Abstimmungen der Linie ihrer Fraktion zu folgen. Einen rechtlichen Fraktionszwang darf es wegen des freien Mandats nicht geben. Politischer Druck, Loyalität und die Aussicht auf Karriere oder Ärger existieren trotzdem. Das Wort wird deshalb gern verwendet, wenn Fraktionsdisziplin nicht mehr nach freiwilliger Gemeinsamkeit aussieht.
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GewissensentscheidungEine Abstimmung, bei der Parteien oder Fraktionen ihren Abgeordneten ausdrücklich freie Entscheidung ohne verbindliche Fraktionslinie zugestehen. Typisch ist das bei ethisch besonders umstrittenen Fragen. Verfassungsrechtlich sind Abgeordnete allerdings ohnehin ihrem Gewissen unterworfen. Politisch ist die „Gewissensentscheidung“ deshalb bemerkenswert: Aus dem Normalzustand des freien Mandats wird für besondere Anlässe eine feierliche Ausnahme.
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Große AnfrageEin umfangreiches parlamentarisches Frageinstrument zu politisch bedeutsamen Themen. Anders als die Kleine Anfrage kann die Antwort einer Großen Anfrage im Bundestag beraten werden. Der Name verspricht also tatsächlich etwas mehr Bühne. In der Praxis ist sie weniger spontane Nachfrage als strukturierte politische Bestandsaufnahme. Regierung und Opposition dürfen ihre unterschiedlichen Wirklichkeiten anschließend ausführlich zu Protokoll geben.
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HammelsprungEin Abstimmungsverfahren im Bundestag, bei dem Abgeordnete durch verschiedene Türen den Saal betreten und so Ja, Nein oder Enthaltung gezählt werden. Der volkstümliche Name klingt nach Landwirtschaft, dient aber einer ziemlich nüchternen Frage: Ist eine Mehrheit da? Wenn elektronische Eleganz und Handzeichen nicht reichen, marschiert die parlamentarische Demokratie eben einmal ordentlich durch Türen.
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KabinettsbeschlussEine formelle Entscheidung der Bundesregierung als Kollegialorgan. Der Begriff klingt endgültig, obwohl ein Kabinettsbeschluss häufig erst der Anfang des parlamentarischen Verfahrens ist. Gesetzentwürfe werden danach dem Bundestag und gegebenenfalls dem Bundesrat vorgelegt. Politisch eignet sich der Beschluss trotzdem gut für Schlagzeilen: Die Regierung „hat beschlossen“, auch wenn andere anschließend noch sehr ausführlich mitbeschließen dürfen.
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KabinettvorlageEine Vorlage, die einem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt wird, etwa ein Gesetzentwurf oder eine politische Maßnahme. Das Wort gehört zur unspektakulären Maschinenhalle des Regierens: viel Abstimmung, Ressortbeteiligung und Papier, bevor etwas als großer politischer Beschluss erscheint. Die Kabinettvorlage zeigt schön, dass selbst entschlossene Politik häufig zunächst die richtige Fassung, Mitzeichnung und Tagesordnung braucht.
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KanzlermehrheitDie Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also nicht bloß der abgegebenen Stimmen. Sie wird insbesondere für die Wahl des Bundeskanzlers und bestimmte andere Entscheidungen benötigt. Der Begriff verbindet Verfassungsarithmetik mit einem Amt und klingt dadurch politischer als „absolute Mehrheit“. Am Ende bleibt es trotzdem Mathematik: leere Sitze können bei einer Kanzlermehrheit erstaunlich präsent sein.